Kaufpreisaufteilung für bebaute Grundstücke
Wer eine vermietete Immobilie kauft, darf nur den Gebäudeanteil steuerlich abschreiben, nicht den Grund und Boden. Dieser Rechner teilt Ihren Kaufpreis nach der amtlichen Arbeitshilfe der Finanzverwaltung auf. Füllen Sie die Schritte links aus, das Ergebnis erscheint sofort rechts.
Musterfälle
Frei erfundene Fälle, jeweils mit der amtlichen Excel-Arbeitshilfe nachgerechnet. Ein Klick füllt alle Felder aus.
Was haben Sie gekauft?
Die Art des Objekts bestimmt Baukosten, Nutzungsdauer und Zinssatz.
Welches Verfahren passt?
Ihre Antworten entscheiden über das Bewertungsverfahren. Die Arbeitshilfe prüft zuerst den Vergleichsfaktor, dann die Miete. Das Sachwertverfahren gilt nur, wenn beides fehlt. Eine Antwort heben Sie durch erneutes Antippen wieder auf.
Bitte wählen Sie zuerst in Schritt 1 die Grundstücksart. Danach erscheinen hier die passenden Fragen.
Vergleichsfaktor des Gutachterausschusses
Miete
Sachwert
Kaufvertrag
Maßgeblich ist der Tag, an dem der notarielle Vertrag geschlossen wurde.
Gebäude
Alter und Größe bestimmen den Gebäudewert.
Wurde in den letzten 20 Jahren modernisiert?
Modernisierungen verjüngen das Gebäude rechnerisch (fiktives Baujahr). Was länger als 10 Jahre zurückliegt, zählt höchstens als „teilweise“, was länger als 20 Jahre zurückliegt, gar nicht.
Liegt ein Gutachten zur Restnutzungsdauer vor?
Grundstück
Der Bodenwert ergibt sich aus Fläche mal Bodenrichtwert.
Grundstück deutlich größer als üblich? (Fläche 2)
Ist das Grundstück größer als für die Bebauung üblich, kann die Mehrfläche getrennt bewertet werden. Fehlt eine Angabe des Gutachterausschusses, gelten bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis 500 m² als üblich (Fläche oben). Die übrige „Hinterland“-Fläche wird dann mit 25 % des Bodenrichtwerts angesetzt.
Grundlage ist die „Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)“ der Finanzverwaltung (Excel-Fassung Januar 2025, Anleitung 2026). Der Rechner bildet deren Formeln nach. Das Ergebnis ist eine typisierte Schätzung und ersetzt keine steuerliche Beratung oder ein Verkehrswertgutachten. Besondere objektspezifische Merkmale (z. B. Baumängel, Rechte und Lasten) werden nicht berücksichtigt. Die Arbeitshilfe ist für die Gerichte nicht bindend (BFH, Urteil vom 21.07.2020, IX R 26/19); im Einzelfall kann eine abweichende Aufteilung geboten sein.
Der Rechner ist ein kostenloses, unverbindliches Informationsangebot der Steuerberatung Kantrowicz. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehme ich keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnung. Die Nutzung begründet kein Mandats- oder Beratungsverhältnis. Für eine verbindliche Beurteilung Ihres Falls sprechen Sie mich gern persönlich an.
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