E-Rechnung: Ab Januar 2027 wird es für viele Unternehmen ernst – unser neuer Themenbereich

In gut zwei Monaten beginnt die nächste Stufe der E-Rechnungspflicht. Ab dem 01.01.2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz Rechnungen an andere Unternehmen als E-Rechnung ausstellen. Wir haben alle wichtigen Informationen dazu auf einer eigenen Seite zusammengestellt.

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Der Zeitplan auf einen Blick:

  • Seit 01.01.2025: Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und aufbewahren können.
  • Ab 01.01.2027: Ausstellungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz.
  • Ab 01.01.2028: Ausstellungspflicht für alle übrigen Unternehmen.

Wichtig: Eine per E-Mail verschickte PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung. Maßgeblich ist ein strukturiertes Format wie XRechnung oder ZUGFeRD.

Auch wer nicht ausstellen muss, ist betroffen:

Ausgenommen von der Ausstellungspflicht sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und steuerfreie Umsätze, etwa die Wohnungsvermietung ohne Option oder ärztliche Heilbehandlungen. Empfangen müssen aber auch Vermieter, Praxen und Kanzleien E-Rechnungen, denn Handwerker, Dienstleister und Lieferanten stellen schrittweise um.

Was Sie auf unserer Themenseite finden:

Auf unserer Seite zur E-Rechnung erklären wir Schritt für Schritt, was auf Sie zukommt, unter anderem:

  • einen kurzen Selbstcheck, ob Sie betroffen sind
  • Formate, Fristen und Ausnahmen verständlich erklärt
  • wie Sie E-Rechnungen empfangen, lesen, prüfen und richtig archivieren
  • wie Sie Ihre erste eigene E-Rechnung erstellen
  • Hinweise für Vermietung, Immobilienunternehmen und freie Berufe

Zur Themenseite E-Rechnung

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