1. Höhere Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
Die Freigrenze nach § 64 Abs. 3 AO wird von 45.000 € auf 50.000 € angehoben.
Betroffen sind insbesondere Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, etwa:
Praxis-Hinweis:
Bleiben die Bruttoeinnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb innerhalb der Freigrenze, fallen regelmäßig keine Körperschaft- und Gewerbesteuern an.
2. Steuerfreie Pauschalen: Übungsleiter und Ehrenamt
Zum 1.1.2026 werden die steuerfreien Pauschalen angehoben:
Praxis-Hinweis:
Vereine sollten bestehende Vergütungsregelungen, Vertragsmuster und Vorstandsbeschlüsse überprüfen und an die neuen Beträge anpassen.
3. Erweiterter Haftungsschutz für Ehrenamtliche
Ehrenamtlich Tätige werden künftig besser vor persönlicher Haftung geschützt, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit unbeabsichtigt Schäden verursachen.
Die maßgebliche Vergütungsgrenze für den Haftungsschutz steigt auf 3.300 € pro Jahr (bisher 840 €).
4. Zeitnahe Mittelverwendung: deutliche Entlastung
Die Freigrenze für die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung wird von 45.000 € auf 100.000 € angehoben.
Für kleinere und mittlere Vereine bedeutet dies:
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weniger Nachweis- und Dokumentationspflichten
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geringerer Verwaltungsaufwand
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mehr Flexibilität bei der Mittelverwendung
5. Vereinfachungen bei der Sphärenzuordnung
Bis zu 50.000 € Einnahmen aus wirtschaftlichen Aktivitäten sollen Erleichterungen bei der steuerlichen Einordnung greifen.
Dadurch wird die sonst notwendige Abgrenzung zwischen:
weniger aufwendig und fehleranfällig.
6. Photovoltaik: Gemeinnützigkeit bleibt geschützt
Der Betrieb von Photovoltaik- oder Solaranlagen ist ab 2026 ausdrücklich unschädlich für die Gemeinnützigkeit, auch bei Netzeinspeisung.
Wichtig:
Die Einnahmen aus der Einspeisung gelten weiterhin als wirtschaftliche Tätigkeit. Je nach Ausgestaltung können steuerliche Pflichten entstehen.
7. E-Sport als gemeinnütziger Zweck
E-Sport wird ab dem 1.1.2026 als gemeinnütziger Zweck anerkannt.
Dies schafft Rechtssicherheit für Vereine, die entsprechende Angebote bereits vorhalten oder künftig planen.
Empfehlung für die Vereins-Praxis
Empfehlenswert ist insbesondere:
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ein Check der Vergütungen (Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale),
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die Einordnung wirtschaftlicher Aktivitäten,
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eine Überprüfung der Buchungs- und Sphärenlogik.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/1076780/