Steuerliche Weichenstellungen im Koalitionsvertrag – Überblick über die geplanten Maßnahmen

Die künftige Regierungskoalition hat im Koalitionsvertrag eine umfassende steuerpolitische Agenda verankert. Im Mittelpunkt steht eine Unternehmensteuerreform, flankiert von zahlreichen weiteren steuerlichen Maßnahmen:

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Unternehmensteuerreform: Degressive AfA und Körperschaftsteuersenkung

  • Ab 2025: 30 % degressive AfA („Investitions-Booster“) für Ausrüstungsinvestitionen, befristet auf drei Jahre
  • Schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 10 % bis 2028
  • Gemeinsames Gesetzgebungsverfahren für beide Maßnahmen noch im laufenden Jahr
  • Verbesserungen des Optionsmodells (§ 1a KStG) und der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG)
  • Ab 2027: Einbeziehung gewerblicher Einkünfte neugegründeter Unternehmen unabhängig von der Rechtsform in den Körperschaftsteuertarif

Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag

  • Beibehaltung des Solidaritätszuschlags trotz anhängiger Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
  • Ankündigung einer Tarifsenkung für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislaturperiode
  • Keine konkreten Angaben zum Tarifverlauf oder zur kalten Progression

Weitere steuerpolitische Maßnahmen im Überblick

Unternehmensbesteuerung

  • Erhöhung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes auf 280 %
  • Bekämpfung von Scheinsitzverlegungen in „Gewerbesteueroasen“
  • Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge
  • Forschungszulage: Erhöhung von Fördersatz und Bemessungsgrundlage, Verfahrensvereinfachung
  • Reform des steuerlichen Querverbunds zugunsten kommunaler Daseinsvorsorge
  • Einsatz für EU-weit einheitliche Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage
  • Ambivalente Haltung zur globalen Mindeststeuer: Grundsätzliche Zustimmung, jedoch mit Evaluierung der internationalen Auswirkungen

Besteuerung natürlicher Personen

  • Erhöhung der E-Fahrzeug-Grenze bei Dienstwagen auf 100.000 €
  • Dauerhafte Anhebung der Pendlerpauschale auf 38 Cent/km ab dem ersten Kilometer ab 01.01.2026
  • Steuerfreiheit von Zuschlägen für Mehrarbeit – abhängig von tariflicher oder nicht-tariflicher Wochenarbeitszeit
  • Steuerfreibetrag von 2.000 €/Monat bei Weiterarbeit nach Renteneintritt
  • Steuerliche Begünstigung von Prämien für Ausweitung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten
  • Stufenweise Angleichung von Kinderfreibetrag und Kindergeld
  • Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
  • Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 €, Ehrenamtspauschale auf 960 €
  • Steuerliche Anreize für Gewerkschaftsmitgliedschaften

Indirekte Steuern

  • Rückkehr zum regulären Mehrwertsteuersatz (7 %) auf Speisen in der Gastronomie ab 01.01.2026
  • Verrechnungsmodell bei Einfuhrumsatzsteuer
  • Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß
  • Rückkehr zur Agrardieselrückvergütung
  • Absenkung luftverkehrsspezifischer Steuern

Bürokratieabbau & Digitalisierung

  • Typisierungen, Pauschalierungen und Steuervereinfachungen
  • Prüfung einer Arbeitstagepauschale bei Werbungskosten
  • Vereinfachung der Rentnerbesteuerung und Entlastung bei Erklärungspflichten
  • Verpflichtende digitale Steuererklärungen und automatisierte Verfahren bei einfachen Fällen
  • Umstellung auf Selbstveranlagung bei Körperschaften und Personengesellschaften
  • Stärkung der Finanzverwaltung durch Digitalisierung und KI

Sonstige Maßnahmen

  • Unterstützung einer EU-weiten Finanztransaktionsteuer
  • Einheitliche Tonnagesteuer in der EU für Hochseeschifffahrt
  • Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035
  • Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts: höhere Freigrenzen und Vereinfachungen
  • Steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierungen bei geerbten Immobilien
  • Fördermaßnahmen für Wohnungsbau, Eigentumsbildung und Sanierung
  • Steuerliche Anreize für Filmförderung und Games-Branche
  • Maßnahmen gegen Cum-Cum-Geschäfte und Steuervermeidung
  • Prüfung von Defiziten bei der Registrierkassenpflicht
  • Erweiterung der EU-„Schwarzen Liste“ um unkooperative Steuerhoheitsgebiete

Ausblick und Umsetzung

Ob und in welchem Umfang diese Maßnahmen realisiert werden, hängt maßgeblich von der Zustimmung im Bundesrat ab – hier verfügen Union und SPD gemeinsam nicht über eine Mehrheit.

Kommt die Koalition zustande, könnten erste Maßnahmen bereits im Laufe des Jahres 2025 umgesetzt werden. Nach aktuellem Stand soll das Bundesministerium der Finanzen von der SPD geführt werden.

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